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   BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 7.00   

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BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 7.00 (https://dejure.org/2000,11180)
BVerwG, Entscheidung vom 12.04.2000 - 1 WB 7.00 (https://dejure.org/2000,11180)
BVerwG, Entscheidung vom 12. April 2000 - 1 WB 7.00 (https://dejure.org/2000,11180)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Widerrufbarkeit der Zustimmung eines Personalratsmitglieds zu seiner Versetzung - Widerrufsmöglichkeiten bezüglich der Zustimmung nach Eröffnung der Versetzungsverfügung - Anforderungen an das Bestehen eines dienstlichen Bedürfnisses als Voraussetzung einer Versetzung - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 2000, 1138
  • ZBR 2000, 307
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 10.96

    Versetzung eines Berufssoldaten auf einen anderen Dienstposten - Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 7.00
    Ein solches liegt nach der Rechtsprechung des Senats regelmäßig dann vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muß (Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - <BVerwGE 76, 255> und vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - m.w.N.; vgl. auch Nr. 5 Buchst. a der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 ).

    Soweit sich der Antragsteller schließlich darauf beruft, daß seine Ehefrau als Lehrerin örtlich gebunden sei, entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß sich ein Berufssoldat zur Rechtfertigung seines Wunsches, an einem bestimmten Standort oder in dessen Nähe zu verbleiben, nicht auf die berufliche Situation seiner Ehefrau berufen kann (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - und vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 27.98 - jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 3.96

    Antrag auf Urlaub ohne Dienstbezüge - Freiwilligkeit - Rücknahme nach Bewilligung

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 7.00
    Für die Rechtmäßigkeit der Versetzungsverfügung ist nicht erforderlich, daß das vom Antragsteller erklärte Einverständnis mit der Versetzung bis zum Dienstantritt an dem neuen Dienstort fortbesteht (vgl. hierzu auch Urteil vom 15. Mai 1997- BVerwG 2 C 3.96 - <BVerwGE 104, 375 [378 ff.] = Buchholz 237.7 § 78 b Nr. 1> m.w.N.).
  • BVerwG, 29.08.1984 - 1 WB 79.82

    Nachzubesetzender Dienstposten - Versetzung - Dienstliches Bedürfnis -

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 7.00
    Ein solches liegt nach der Rechtsprechung des Senats regelmäßig dann vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muß (Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - <BVerwGE 76, 255> und vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - m.w.N.; vgl. auch Nr. 5 Buchst. a der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 ).
  • BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 27.99

    Effektiver Rechtsschutz im Fall truppendienstlicher Erstmaßnahmen des

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 7.00
    Art. 19 Abs. 4 GG verlangt aber eine Belehrung darüber, daß, wenn die truppendienstliche Erstmaßnahme - wie hier - unmittelbar vom BMVg erlassen wird, und dem Antragsteller als Rechtsbehelf nur der Antrag auf gerichtliche Entscheidung zu Gebote steht, dieser ebenfalls innerhalb der Frist von zwei Wochen gestellt und begründet werden muß (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 1991 - 2 BvR 712/90 - <NVwZ 1991, 766 [f.] = NZWehrr 1991, 67 [69]> und Beschluß vom 14. September 1999 - BVerwG 1 WB 27.99 - <DÖV 2000, 123 = NVwZ 2000, 203 [f.]>).
  • BVerfG, 30.01.1991 - 2 BvR 712/90

    Effektivität des Rechtsschutzes - Zurückweisung eines Antrags auf gerichtliche

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 7.00
    Art. 19 Abs. 4 GG verlangt aber eine Belehrung darüber, daß, wenn die truppendienstliche Erstmaßnahme - wie hier - unmittelbar vom BMVg erlassen wird, und dem Antragsteller als Rechtsbehelf nur der Antrag auf gerichtliche Entscheidung zu Gebote steht, dieser ebenfalls innerhalb der Frist von zwei Wochen gestellt und begründet werden muß (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 1991 - 2 BvR 712/90 - <NVwZ 1991, 766 [f.] = NZWehrr 1991, 67 [69]> und Beschluß vom 14. September 1999 - BVerwG 1 WB 27.99 - <DÖV 2000, 123 = NVwZ 2000, 203 [f.]>).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Wenn - wie hier - eine truppendienstliche Erstmaßnahme unmittelbar vom Bundesminister der Verteidigung (im Sinne von § 21 Abs. 1 WBO) erlassen wird und deshalb als Rechtsbehelf nur der Antrag auf gerichtliche Entscheidung zu Gebote steht, verlangt die Verfassungsgarantie eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) die ausdrückliche Belehrung des betroffenen Soldaten darüber, dass der Antrag innerhalb einer Frist von zwei Wochen gestellt und begründet werden muss (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Januar 1991 - 2 BvR 712/90 - NZWehrr 1991, 67 sowie im Anschluss hieran die ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 14. September 1999 - BVerwG 1 WB 27.99 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 36, vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 7.00 - Buchholz 252 § 51 SBG Nr. 1 = NZWehrr 2000, 161, vom 24. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 15.05 - BVerwGE 125, 56 = Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 11 sowie zuletzt vom 30. April 2008 - BVerwG 1 WB 12.08 - m.w.N.).
  • VG Berlin, 01.03.2012 - 7 K 307.11

    Wechsel eines Beamten in anderes Bundesland bei niedrigerem Gehalt

    Die Zustimmung des Beamten muss aber lediglich im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Versetzungsbescheides bestehen; nur bis dahin kann der Beamte seinen Antrag oder seine Zustimmung ohne weitere Beschränkung widerrufen bzw. zurücknehmen (BVerwG, Beschluss vom 12. April 2000 - 1 WB 7/00 - Juris Rn. 5; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1997 - 2 C 3/96 - Juris Rn. 23).
  • BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 15.05

    Rechtsbehelfsbelehrung; Begründung; truppendienstliche Erstmaßnahme;

    Art. 19 Abs. 4 GG verlangt jedoch, wenn die truppendienstliche Erstmaßnahme unmittelbar vom BMVg wie hier in Gestalt des GB/BMVg erlassen wird und dem Antragsteller als Rechtsbehelf nur der Antrag auf gerichtliche Entscheidung zu Gebote steht, eine ausdrückliche Belehrung darüber, dass ein solcher innerhalb der Frist von zwei Wochen gestellt und begründet werden muss (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 1991 2 BvR 712/90 NVwZ 1991, 766 = NZWehrr 1991, 67 ; Beschlüsse vom 14. September 1999 BVerwG 1 WB 27.99 Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 36 = DÖV 2000, 123 = NVwZ 2000, 203 = ZBR 2000, 133, vom 12. April 2000 BVerwG 1 WB 7.00 Buchholz 252 § 51 SBG Nr. 1 = NZWehrr 2000, 161 = DVBl 2000, 1138 = ZBR 2000, 307 = PersV 2000, 557 und vom 16. Mai 2002 BVerwG 1 WB 14.02 ).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 59.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Wenn - wie hier - eine truppendienstliche Erstmaßnahme unmittelbar vom Bundesminister der Verteidigung (im Sinne von § 21 Abs. 1 WBO) erlassen wird und deshalb als Rechtsbehelf nur der Antrag auf gerichtliche Entscheidung zu Gebote steht, verlangt die Verfassungsgarantie eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) die ausdrückliche Belehrung des betroffenen Soldaten darüber, dass der Antrag innerhalb einer Frist von zwei Wochen gestellt und begründet werden muss (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Januar 1991 - 2 BvR 712/90 - NZWehrr 1991, 67 sowie im Anschluss hieran die ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 14. September 1999 - BVerwG 1 WB 27.99 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 36, vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 7.00 - Buchholz 252 § 51 SBG Nr. 1 = NZWehrr 2000, 161, vom 24. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 15.05 - BVerwGE 125, 56 = Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 11 sowie zuletzt vom 30. April 2008 - BVerwG 1 WB 12.08 - m.w.N.).
  • BVerwG, 30.01.2001 - 1 WB 105.00

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung - Zustimmung zu einer Versetzung -

    Von diesem Zeitpunkt an konnte er sein wirksam erklärtes Einverständnis nicht mehr widerrufen (vgl. Beschluss vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 7.00 - DVBl 2000, 1138 [f.] = ZBR 2000, 307 [f.] = PersV 2000, 557 >).

    Soweit sich der Antragsteller schließlich darauf beruft, dass seine Ehefrau aus beruflichen Gründen örtlich gebunden sei und daher nicht umziehen könne, entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass sich ein Berufssoldat zur Rechtfertigung seines Wunsches, an einen bestimmten Standort oder in dessen Nähe versetzt zu werden, nicht auf die berufliche Situation seiner Ehefrau berufen kann (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 -, vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 27.98 - jeweils m.w.N., vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 7.00 - und vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 68.00 -).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2024 - 4 S 47.23

    Polizeimeister; Probebeamter; gesundheitliche Bewährung; epileptische Anfälle;

    Denn bei Verwaltungsakten, die den Status von Beamten betreffen, ist die Zustimmung, wenn sich nichts anderes aus dem Gesetz ergibt, nur bis zur Bekanntgabe des Bescheides möglich (BVerwG, Beschluss vom 17. September 1996 - 2 B 98.96 - juris Rn. 8; Urteil vom 15. Mai 1997 - 2 C 3.96 - juris Rn. 23; ferner Beschluss vom 12. April 2000 - 1 WB 7.00 - juris Rn. 5; zustimmend Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl. 2023, § 35 Rn. 237).
  • BVerwG, 25.06.2002 - 1 WB 19.02

    Versetzung; Auslandsverwendung; Endverwendung; Zusage; Vertrauensschutz;

    Das Anfechtungsbegehren des Antragstellers ist zulässig (vgl. Beschlüsse vom 14. September 1999 - BVerwG 1 WB 27.99 - und vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 7.00 -), kann jedoch in der Sache keinen Erfolg haben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2003 - 1 B 1785/03

    Abordnung eines Beamten ; Bedrohung der Funktionstüchtigkeit der Behördenspitze

    einerseits in Bezug auf die tatbestandlich geforderte Zustimmung eines Personalratsmitglieds nach § 51 Abs. 3 SGB i.V.m. § 47 Abs. 2 Satz 1 BPersVG: BVerwG, Beschluss vom 12.4.2000 - 1 WB 7.00 - andererseits für eine Zustimmung im Gegensatz zum Antrag: Schütz/Maiwald, BeamtR, Teil C, § 28 Rn. 73. .
  • BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 14.02

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens -

    Art. 19 Abs. 4 GG verlangt aber eine Belehrung darüber, dass, wenn die truppendienstliche Erstmaßnahme - wie hier - unmittelbar vom BMVg erlassen wird und dem Antragsteller als Rechtsbehelf nur der Antrag auf gerichtliche Entscheidung zu Gebote steht, dieser ebenfalls innerhalb der Frist von zwei Wochen gestellt und begründet werden muss (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 1991 - 2 BvR 712/90 - <NVwZ 1991, 766 = NZWehrr 1991, 67 [69] >, Beschlüsse vom 14. September 1999 - BVerwG 1 WB 27.99 - < Buchholz 311 § 17 Nr. 36 = DÖV 2000, 123 = NVwZ 2000, 203 = ZBR 2000, 133> und vom 12. April 2000 - 1 WB 7.00 - < Buchholz 252 § 51 Nr. 1 = NZWehrr 2000, 161 = DVBl 2000, 1138 = ZBR 2000, 307 = PersV 2000, 557 >).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 1 WB 81.01

    Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung - Anspruch eines Soldaten auf eine

    Auch eine Berufung des Antragstellers auf Nr. 7 der Richtlinien scheidet vorliegend aus, denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann sich ein Berufssoldat zur Rechtfertigung seines Wunsches, an einem bestimmten Standort oder in dessen Nähe zu verbleiben, nicht auf die berufliche Situation seiner Ehefrau berufen (Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - , vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 27.98 - und vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 7.00 - DVBl 2000, 1138 = ZBR 2000, 307>).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.03.2023 - 2 MB 20/22

    Ersetzung der Personalratszustimmung durch Verwaltungsgericht

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